In Deutschland wird der Beruf des Steuerberaters frei ausgeübt, einschlägige gesetzliche Regelungen für die Ausübung der Tätigkeit finden sich sowohl im 1961 eingeführten und 1975 neu bekannt gemachten Steuerberatungsgesetz (StBerG) als auch in der entsprechenden Durchführungsverordnung. Wie auch im juristischen Berufszweig gibt es sogenannte Vorbehaltsaufgaben, die ausschließlich von zugelassenen Steuerberatern wahrgenommen werden dürfen. Zum Aufgabenbereich gehört eine breite Palette an Tätigkeiten für gewerbliche oder private Mandanten – angebotene Leistungen umfassen zum Beispiel die (Lohn-)Buchhaltung, das Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen oder Gehaltsabrechnungen für Arbeitgeber. Zudem können Steuerberater [...]

